Dr. Dominika Bednarczyk, LL.M. wurde zur Fachanwältin für Arbeitsrecht ernannt

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm hat Rechtsanwältin Dr. Dominika Bednarczyk, LL.M. am 21. September 2020 zur Fachanwältin für Arbeitsrecht ernannt. Voraussetzung für die Verleihung der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht waren besondere theoretische Kenntnisse, die sie in einem 120 Zeitstunden umfassenden Fachanwaltslehrgang in Bochum erworben hat. Zusätzlich mussten besondere praktische Erfahrungen in Form der Bearbeitung von 100 Fällen aus den verschiedensten Bereichen des Arbeitsrechts nachgewiesen werden.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berät und vertritt Frau Dr. Bednarczyk Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragen des Arbeitsrechts.

Dies umfasst insbesondere die Beratung bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags vor Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses.

Bei Problemen während des bestehenden Arbeitsverhältnisses berät und vertritt sie u.a. bei der Änderung von Arbeitsbedingungen, Urlaub, Befristungen, der Durchsetzung von Vergütungs-, Provisions- und Beschäftigungsansprüchen sowie bei Schwierigkeiten nach der Rückkehr nach langer Krankheit oder Elternzeit.

Vor allem gehört die Beratung bei Kündigungen oder Änderungskündigungen sowie die Vertretung im anschließenden Kündigungsschutzverfahren dazu. Dabei umfasst die Tätigkeit auch die Verhandlung von Aufhebungsverträgen unter Berücksichtigung sozialrechtlicher Konsequenzen.

Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses berät und vertritt sie im Zusammenhang mit der Erteilung von Arbeitszeugnissen, bei Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung oder andere Versorgungszusagen sowie bei der Überleitung arbeitsrechtlicher Ansprüche im Rahmen von Betriebsübergängen.

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